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Beherbergungsvertrag

Bei Problemen oder Fragen

Bei Problemen oder Fragen bezüglich eines Beherbergungsvertrages oder Ihrer Unterkunft wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns:

Tourist-Information Unterkirnach
Villinger Straße 5
78089 Unterkirnach
Telefonnummer: 07721 800837
Faxnummer: 07721 800840
E-Mail schreiben

Für unsere Urlauber

  1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustandegekommen. Wir empfehlen schriftliche Bestätigungen von Mieter und Vermieter.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Mieters ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Mietsache zu bezahlen. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich!
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20%, bei Halbpensionsvereinbarungen 30%, bei Vollpensionsvereinbarungen 40% des vereinbarten Preises.
  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen; vgl. Punkt 4.

Hier finden Sie den vom DTV ausgestellten Gastaufnahmevertrag (PDF-Dokument, 156,70 KB, 05.09.2023).

Hinweis zum Beherbergungsvertrag

Die hier angegebenen Preise sind unverbindlich. Verbindlich ist das von Ihrem Gastgeber abgegebene Angebot, selbst wenn es von den Angaben im Gastgeberverzeichnis oder auf diesen Seiten abweicht. Alle aufgeführten Angaben zu Ausstattungen, Preisen oder Verfügbarkeit etc. beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr übernommen. Die Touristinformation Unterkirnach tritt für den Beherbergungsvertrag nur als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Gast und Vermieter zustande.

#Echt Unterkirnach
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Drohnenbild unterkirnach
Unterkirnach Mühle im Schnee
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Glasflasche mit Wasser in einer Hand
Unterkirnach Drohnen Bild bei Schnee