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Satzungen & Steuern

Satzungen & Steuern der Gemeinde Unterkirnach

Nachstehend finden Sie alle Satzungen & Steuern übersichtlich aufgelistet.

Steuern

  • Grundsteuer A: Hebesatz 470 v.H.
  • Grundsteuer B: Hebesatz 470 v.H.
  • Gewerbesteuer: Hebesatz 340 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund: 108,00 Euro/Jahr
  • 2. und jeder weitere Hund: 216,00 Euro/Jahr
  • Zwingersteuer: 324,00 Euro/Jahr
  • Kampfhund: 600,00 Euro/Jahr

Gebühren

ab dem 01.01.2024:

  • Schmutzwassergebühr: 1,98 Euro/m³
  • Niederschlagsgebühr: 0,22 Euro/m²
     

Sonstige Abgaben

  • Wasserpreis: 1,88 Euro/m³ + 7 % MwSt.
  • Grundpreis Wasser je Wohneinheit / Gewerbe: 54,00 Euro/Jahr + 7 % MwSt.

Amtsblatt

Der Bezugspreis für das Amtsblatt beträgt 16,80 Euro/Jahr. Der Bezugspreis für das Amtblatt außerhalb von Unterkirnach beträgt 24,00 Euro/Jahr.

Bodenrichtwerte

Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de frühestens zum 01.07.2022 einsehbar.

Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.

Es steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis unter Telefonnummer: 07720 824554 oder per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Satzungen

In dieser Übersicht finden Sie alle Satzungen im pdf Format. Diese können Sie mit dem Adobe Reader downloaden, anschauen und ausdrucken.