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Dies ist ein Übersetzungsdienst.

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Beschwerde wegen anstößiger Werbung einreichen

Sie können sich über anstößige Werbung beim Deutschen Werberat beschweren.

Voraussetzungen

Eine Werbemaßnahme eines Unternehmens ist jugendgefährdend, diskriminierend oder in sonstiger Weise anstößig.

Der Deutsche Werberat ist nicht zuständig für die Werbung von politischen Parteien, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Nicht-Regierungsorganisationen.

Verfahrensablauf

Sie können sich beim Deutschen Werberat beschweren.
Das können Sie tun durch

  • Brief
  • Fax
  • E-Mail
  • Beschwerde-Formular
  • Auch telefonische Beschwerden sind möglich, wenn die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer identifizierbar ist. Nennen Sie immer Ihren Namen.

Schicken Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mit.
Sie müssen begründen, warum Sie das Motiv diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig finden.

Hinweis: Der Deutsche Werberat bearbeitet keine anonymen Beschwerden.
Der Name der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt, es sei denn, sie oder er erklärt sich mit der Namensnennung einverstanden. Ist eine Organisation oder Institution Beschwerdeführerin und verlangt sie nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung, kann der Werberat ihren Namen den anderen Verfahrensbeteiligten mitteilen.

Hält der Deutsche Werberat Ihre Beschwerde nach Prüfung für begründet, wendet er sich an das für die Werbemaßnahme verantwortliche Unternehmen.
Zeigt sich das Unternehmen nicht bereit, die Werbemaßnahme zu ändern oder einzustellen, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.

Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist mit keinen weiteren Sanktionen (z.B. Geldbuße) verbunden. Sie gilt aber als imageschädigend für das Unternehmen.

Unterlagen

  • Benennung der kritisierten Werbung unter Angabe des Werbemittels (zum Beispiel Anzeige, Plakat, TV-Spot)
  • Begründung der Beschwerde, gegebenenfalls unter Verweis auf einen Verstoß gegen den Leitfaden des Deutschen Werberats
  • bei einer Anzeige: die Anzeige im Original, als Kopie oder eingescannt als Datei
  • bei einem Plakat: das Werbemotiv als Fotografie oder Fotodatei
  • bei einem TV- oder Radio-Spot: Angabe des Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
  • bei Onlinewerbung: wenn möglich ein Screenshot (Bildschirmfoto)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die meisten Fälle können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt laut Deutschem Werberat bei etwa zehn Arbeitstagen.

Sonstiges

Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.

Zuständigkeit

der Deutsche Werberat

Er ist eine Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft.
Sie können ihn bei Verstößen gegen freiwillige Werbekodizes anrufen.

Hinweis: Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen kooperiert der Deutsche Werberat mit den hierfür zuständigen Stellen und leitet die Beschwerde wenn nötig weiter.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 14.10.2021

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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