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Behindertenbeauftragter
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 17.12.2014 das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen.
Das Gesetz zielt darauf ab, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten (§ 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz-L-BGG).
Um die Belange von Menschen mit Behinderung hier vor Ort wahrzunehmen und mit dem Ziel, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern, bestellt die Gemeinde Unterkirnach eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragte/r).
Der/Die Behindertenbeauftragte ist Bindeglied zwischen Gemeinderat und Verwaltung, um auf gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, sowie die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Unterkirnach hinzuwirken.
Der/Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, Vereine, Verwaltung, Politik und Bürger/innen der Gemeinde.
Mit unserem Mitbürger Horst Belz konnten wir einen erfahrenen Diplom-Sozialarbeiter und aktuell noch geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Badischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege gewinnen.